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CDU: "Gesetzliche Maßnahmen killen Praktika"Gesetzliche Maßnahmen für einen verbesserten Schutz von Praktikanten rücken offenbar in weite Ferne. Der in zähen Verhandlungen erzielte Kompromiss zwischen Bundesarbeitsministerium und Bundesbildungsministerium ist nach einem Bericht des "Handelsblatts" geplatzt. "Wir werden nicht mittragen, dass Herr Scholz die Frist, in der Praktikanten im Nachhinein gegen eine zu niedrige Bezahlung klagen können, von zwei Monaten auf drei Jahre ausdehnen will", sagte der Sprecher von Bundesbildungsministerium Annette Schavan (CDU) dem Blatt. "Eine solche Regelung killt Praktika."Seit dem Frühjahr diesen Jahres bemüht sich Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) um die Verbesserung der Praktikanten-Lage in Deutschland. Er stellte folgende gesetzliche Maßnahmen für Praktikanten zur Diskussion: - die Definition des Praktikumsbegriffs im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). - Festschreibung der Regeln des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), dass Praktikanten, die über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, ein Anrecht auf „angemessene“ Vergütung haben, im BGB. - Beweislastumkehr: Im Streitfall soll der Arbeitgeber im Nachhinein beweisen müssen, dass es sich um ein Praktikanten- und nicht um ein Arbeitsverhältnis gehandelt hat. - Ausschlussfristen, nach deren Ablauf Arbeitnehmer ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen können, sollen für Praktikanten überhaupt nicht mehr gelten. Zudem: Praktikantenverträge sollen künftig zwingend schriftlich geschlossen werden. Scholz selbst scheint allerdings nicht viel von diesen Regelungen zu halten - zumindest könnte man das aus den Recherchen von SPIEGEL Online schließen: Er lässt seine eigenen Praktikanten nämlich unbezahlt... Update (17.12.08): Im Streitgespräch zu diesem Thema im Deutschlandradio Kultur: Unser Projektleiter Branko Woischwill und Kolja Briedis (Hochschulinformationssystem, HIS).
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