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Gesetzliche Klarstellungen: Symbolpolitik oder Überregulierung?

Ausgehend von den Ergebnissen der Studie "Was ist gute Arbeit - Anforderungen an den Berufseinstieg aus Sicht der jungen Generation" strebt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesetzliche Klarstellungen an, mit denen der Missbrauch von Praktikantenverhältnissen verhindert werden soll. Das verkündete Bundesarbeitsminister Olaf Scholz am Dienstag (18. März) in Berlin.

Die gesetzlichen Klarstellungen sollen den Lernzweck stärker als Mittelpunkt eines Praktikums definieren. Unternehmer und Praktikanten sollen künftig die Bestimmungen klar und eindeutig aus dem Gesetz erkennen können und auf - bereits existierende - einschlägige Vorschriften zum Beispiel im Berufsbildungsgesetz verwiesen werden. Damit soll klarer, verbindlicher und belastbarer festgelegt werden, dass im Zentrum eines Praktikums das Lernen, die Weiterqualifizierung und die Fortbildung stehen und nicht die Verrichtung, das "Abarbeiten" gewöhnlicher Tätigkeiten im Sinne eines reinen Arbeitnehmerersatzes. Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung sollen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben.
Zudem soll geprüft und darüber nachgedacht werden, unter welchen Voraussetzungen Praktikumsvereinbarungen und die Festlegung von Tätigkeiten sowie weiteren Einzelheiten der Schriftform bedürfen sollen.

Allerdings: "An der gesetzlichen Grundlage ändert sich nichts. Schon heute soll ein Praktikum ein 'Lernverhältnis' und die Vergütung 'angemessen' sein. Wir wissen, dass sich viele Unternehmen darum keinen Deut scheren," sagte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende am Dienstag (18. März) in Berlin.

Sie forderte den Arbeitsminister auf, Praktika generell auf drei Monate zu begrenzen. "Der Arbeitsminister hat es in der Hand, den Missbrauch von Praktika auszuschließen. Eine zeitliche Begrenzung per Gesetz ist das einfachste Instrument, um sicher zu stellen, dass das Praktikum tatsächlich ein Lernverhältnis ist. Je länger Praktika dauern, desto größer ist die Gefahr, dass sie reguläre Beschäftigung ersetzen sollen."

Solche Bestrebungen gab es bereits in der SPD-Fraktion: Die Partei-Vize Andrea Nahles plante eine Regelung, die Praktikanten ab dem dritten Beschäftigungsmonat in einem regulären Arbeitsverhältnis sieht. Darüber hinaus gab es Bestrebungen, einen schriftlichen Vertrag für Praktikanten zur Pflicht zu machen.

Das scheint nach den Äußerungen von Scholz nicht mehr zur Debatte zu stehen. Die vagen und unkonkreten Klarstellungen, die Olaf Scholz ankündigte, hält Gerhard F. Braun, Vizepräsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) bereits für Teufelszeug.

"Die Möglichkeiten der Jugendlichen, die sich in prekären Situationen befinden, werden kaum verbessert" erklärt hingegen René Rudolf, Bundesjugendsekretär des DGB gegenüber Spiegel Online. Er fordert deshalb die Dauer eines Praktikums zeitlich zu begrenzen.

Braun hingegen sähe bei einer solchen Regelung das Aus für Praktikumsstellen, schließlich sei die Anstellung von Praktikanten eine Investition in deren Beschäftigungsfähigkeit, die gerade für die Unternehmen im Einzelfall mit einem hohen zeitlichen Aufwand und damit auch Kosten verbunden sei.

Update (30.03.08): "Altarbeitsminister" Wolfgang Celement kolumniert die von Jett-Arbeitsminister Olaf Scholz in der "Welt am Sonntag". Er hält nicht viel von den "gesetzlichen Klarstellungen": "Es (...) spricht viel dafür, auf gesetzgeberische Kunstgriffe zu verzichten und sich den Ausbildungspakt zum Vorbild zu nehmen. Warum sollte es Politik und Wirtschaft nicht möglich sein, sich in der Praktikantenfrage ebenso zu verständigen, wie es beim Thema der dualen Berufsausbildung gelungen ist? (...) Ein (...) „Bildungs- und Qualifizierungspakt“ der Politik mit der Wirtschaft (...) sollte mit der Vorbereitung junger Leute auf das Arbeitsleben unter Einsatz von Praktikern aus den Unternehmen spätestens drei Jahre vor Verlassen der Schule beginnen. Und er sollte eine faire Vereinbarung über Praktika einbeziehen".

So ließe sich der Missbrauch eingrenzen, ist sich Clement sicher. Zugleich könne daraus ein richtiges politisches Lehrstück werden überlegt er weiter: Es könne jungen Leuten vor Augen führen, dass all das, was aus freien Stücken zustande kommt, besser ist als das, was nach Gesetzesvorschrift befolgt werden muss.


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Studie: "Deutschland hat ein Praktikanten-Prekariat"

Die Ergebnisse der repräsentativen Studie "Was ist gute Arbeit - Anforderungen an den Berufseinstieg aus Sicht der jungen Generation", in Auftrag gegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin liegen vor: Von allen freiwilligen Erst-Praktika, die nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung absolviert wurden, waren 51 Prozent unbezahlt, 12 Prozent unangemessen und 37 Prozent angemessen vergütet. Knapp die Hälfte war während des Praktikums auf die finanzielle Unterstützung anderer angewiesen. Somit erhalten mehr als die Hälfte der Praktikanten mit Berufsabschluss trotz des auch derzeit geltenden Rechtsanspruches keine Vergütung. Ein hoher Anteil gab an, als normale Arbeitskraft eingesetzt worden zu sein; 30 Prozent der freiwilligen Praktikanten fühlten sich ausgenutzt.

Damit stellen sich die befragten Berufseinsteigerinnen und -einsteigern im Alter von 18 und 34 Jahren mehrheitlich hinter die DGB-Forderungen: 50 Prozent sind der Auffassung, dass Praktika auf die Zeit vor Ende der Ausbildung begrenzt werden sollten, 63 Prozent befürworten die Einführung einer Mindestvergütung, 64 Prozent sind für eine gesetzliche zeitliche Begrenzung von Praktika.


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Arbeitsagentur: Gegen Ausbeutung von Hartz-IV-Praktikanten

Die Bundesagentur für Arbeit hat auf einen Bericht des Magazins "Report Mainz" reagiert und will gegen den Missbrauch von Langzeitarbeitslosen als Dauerpraktikanten ohne Aussicht auf Festanstellung vorgehen. Das meldete FOCUS Online unter Berufung auf einen BA-Sprecher. Demnach würden die Geschäftsführer der mehr als 400 Jobcenter in Deutschland umgehend angewiesen, entsprechende Maßnahmen besser im Blick zu behalten. Ein BA-Sprecher gegenüber FOCUS Online: "Wir werden vor allem stärker darauf achten, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht länger als die gesetzlich vorgesehenen drei Monate als Praktikanten in einem Unternehmen beschäftigt werden."


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Report Mainz: "Hartz IV-Praktikanten von Arbeitsverwaltung zu kostenloser Arbeit gezwungen"

Empfänger von Arbeitslosengeld II werden nach Recherchen von REPORT MAINZ im Rahmen von Praktika zu kostenloser Arbeit gezwungen. Bezieher von ALG II müssten unter Androhung einer Kürzung ihrer Bezüge oft sogar monatelang auf regulären Arbeitsplätzen arbeiten ohne dafür zusätzlich entlohnt zu werden. Das berichtet das ARD Politikmagazin in seiner Sendung am Montag, 27.08.07.

Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, verurteilte diese Praxis im Interview mit REPORT MAINZ scharf: "Ich empfinde das als absoluten Skandal, weil hier Menschen im Grunde gezwungen werden, zu Armutslöhnen zu arbeiten und reguläre Arbeitsplätze systematisch ersetzt werden durch Billigst- und Dumpingarbeitsplätze in einer offensichtlich rechtswidrigen Praxis".

Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass diese Praktika im Regelfall vier bis acht Wochen dauern dürfen, im Ausnahmefall bis 12 Wochen. REPORT MAINZ liegen zahlreiche Praktikanten-Verträge vor, die deutliche Überschreitungen dieser Grundlagen zeigen. Praktikanten wurden zum Beispiel neun Monate als Autoputzer, sechs Monate als Lagerarbeiter oder vier Monate als Gärtner beschäftigt.

In einem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom März dieses Jahres hieß es "Unentgeltliche Arbeit ist nicht zumutbar". Das Busunternehmen, in dem ein Praktikant auf ALG II Basis vier Monate gearbeitet hatte, sei durch insgesamt 7 Praktikanten um 28 Busfahrer-Monatsgehälter entlastet worden. Der Sozialrichter Michael-Wolf Dellen sagte im Interview mit REPORT MAINZ: "Ein regulärer Arbeitsplatz fiel dadurch weg."
Ver.di-Chef Frank Bsirske sagte im Interview mit REPORT MAINZ weiter: "Ich hätte den Behörden einiges zugetraut, aber eine solche Art der Geschäftemacherei, die darauf hinausläuft, private Unternehmen zu bedienen, indem ihnen im Grunde Billigstarbeitskräfte zugewiesen werden, das hat bis vor Kurzem mein Vorstellungsvermögen überstiegen."

Update: Die Bundesagentur für Arbeit hat reagiert und will zukünftig den Missbrauch von ALG-II-Empfängern als Dauerpraktikanten ohne Aussicht auf Festanstellung bekämpfen.


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Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Praktikumsportal

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich eine Sammlung von Fragen und Antworten rund um das Thema "Praktikum" auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Aus gut informierten Kreisen hört man, dass das Ministerium derzeit an der Erstellung einer Internetplattform arbeite, voraussichtlich erreichbar unter generationpraktikum.de. Genaueres wurde dazu noch nicht geäußert. Im Rahmen der Debatte zum Thema "Generation Praktikum" bestätigte der SPD-Mann Swen Schulz lediglich das Vorhaben eines Internetportals, auf dem Praktikanten über ihre Rechte informiert werden sollen.
Die Domain generationpraktikum.de wurde noch letztes Jahr vom Ministerium käuflich erworben. Sie war zuvor in Privatbesitz. Damals sagte Thomas Reiter von der Pressestelle des Arbeitsministeriums gegenüber generation-praktikum.de, die Domain sei vorsorglich erworben worden, das weitere Vorgehen befinde sich noch in Abstimmung.


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