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Online-Petition: Petitionsausschuss des Bundestages muss anhören!Vor kurzem haben wir über die Petition vom DGB Bundesvorstand berichtet, die zusammen mit dem Verein Fairwork e.V. an den Bundestag gerichtet wurde. Update: Am 22.12.06 um 10:04 war die magische Grenze von 50.000 Unterzeichnern gebrochen (Update 10.01.07: Aktuelle Zahl der Unterzeichner: über 60.000). Das heißt: Silvia Helbig vom DGB Bundesvorstand, Abteilung Jugend, die diese Petition online eingereicht hat, muss vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages gehört werden, es sei denn, der Petitionsausschuss lehnt die Anhörung noch mit einer 2/3-Mehrheit ab. Ein nettes "Weihnachtsgeschenk" für die Generation Praktikum.
DGB legt Maßnahmen-Katalog für Schutz von PraktikantInnen vorUm den zunehmenden Missbrauch von Praktikantinnen und Praktikanten als unter- oder unbezahlte Arbeitskräfte einzudämmen, hat der DGB einen Maßnahmen-Katalog entwickelt. Dazu sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock in Berlin: "Immer mehr junge Menschen werden durch unbezahlte oder unterbezahlte Praktika hingehalten und häufig auch betrogen. Dazu kommt die negative Auswirkung für den Arbeitsmarkt. Statt reguläre Stellen einzurichten, bedienen sich Arbeitgeber der billigen Praktikanten. Diese schamlose Ausbeutung muss beendet werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine eindeutige rechtliche Regelung. Das Praktikum muss gesetzlich als Lernverhältnis definiert werden. Inhalt, Dauer und Vergütung müssen geregelt werden. Reguläre Stellen dürfen nicht durch Praktika ersetzt werden."Die DGB-Jugend hat am heutigen Freitag gemeinsam mit dem Verein fairwork eine Online-Petition zum Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Petition im Wortlaut: Zitat: "Für eine klare Trennung von Ausbildung und Arbeit und eine Mindestvergütung für Praktika Die Forderung: Praktika u.ä. Lernverhältnisse müssen per Gesetz eindeutig von Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden, damit sie keine regulären Stellen ersetzen. Praktika müssen auf drei Monate begrenzt und mit mindestens 300 Euro pro Monat vergütet werden. Volontariate u.ä. Berufseinstiegsprogramme müssen mit mindestens 7,50 Euro pro Stunde vergütet werden. Die Begründung: In den letzten Jahren haben prekäre Beschäftigungsverhältnisse von jungen Menschen zugenommen. Der Eintritt in das Berufsleben wird immer schwieriger. Um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, sehen sich immer mehr junge Menschen genötigt, prekäre Beschäftigungsverhältnisse einzugehen indem sie bspw. un- oder unterbezahlte Praktika absolvieren. In der Konsequenz hat sich in mehreren Branchen ein "Praktikanten-Arbeitsmarkt", insbesondere von Akademikerinnen und Akademikern herausgebildet. Dieser zeichnet sich durch ein extrem hohes Qualifikationsniveau, flexibelste Arbeitszeiten, niedrige Sozialstandards sowie geringe bis keine Entlohnung aus. Dauern diese Praktika darüber hinaus länger als drei Monate, ist anzunehmen, dass das eigentliche Lernverhältnis Praktikum die Schwelle zu einem regulären Arbeitsverhältnis längst überschritten hat und dementsprechend vergütet werden muss. Eine ähnliche Ausbeutungssituation kann auch unter dem Etikett "Volontariat" stattfinden. Eine solche Beschäftigung unter Etiketten wie "Praktikum" oder "Volontariat" ist prekär, wenn nicht sogar sittenwidrig. Trotz Arbeit kein existenzsicherndes, planbares Einkommen zu erzielen, diese paradoxe Situation hat schwerwiegende soziale Konsequenzen für die jungen Menschen. Prekäre Beschäftigungsformen gehen oftmals einher mit materieller Armut, sozialer Unsicherheit und einer pessimistische Sicht auf den eigenen Werdegang. Nicht zuletzt verzögert sich die Familiengründungsphase der Betroffenen oder es wird aus Angst ganz auf Kinder verzichtet. Nicht nur die Praktikantinnen und Praktikanten leiden unter dieser Situation. Auch für den Staat ergeben sich negative Folgen: Immer mehr reguläre Arbeitsstellen werden durch Praktika ersetzt. Da auf diesem "Praktikanten-Arbeitsmarkt" gar kein oder nur ein sehr geringes Gehalt gezahlt wird, werden keine oder nur geringe Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Indem der Staat den Unterhalt der Praktikanten mitfinanziert, zahlt er sogar noch drauf. Darüber hinaus wirkt sich die fehlende Konsumkraft der prekär Beschäftigten negativ auf die Binnennachfrage aus. Die laut Berufsbildungsgesetz (BBiG § 26 bzw. §17) den Praktikanten und Volontären zustehende angemessene Vergütung (lt. BAG Urteil sind allerdings Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums vom BBiG ausgenommen), wird von den Unternehmen selten gezahlt. Da viele Praktikantinnen und Praktikanten auf einen Berufseinstieg im Unternehmen hoffen, verzichten sie zumeist auf ein Einklagen ihres Anspruchs, der ihnen laut BBiG zusteht. Das Einklagen des Vergütungsanspruchs im Falle eines regulär geleisteten, aber unterbezahlten Arbeitsverhältnisses laut § 138 II BGB (Tatbestand Lohnwucher: Der gezahlte Lohn liegt unter 80% der durchschnittlichen Bezahlung) gestaltet sich schwierig, da bisher in jedem Einzelfall von dem Betroffenen nachgewiesen werden muss, dass kein Lern- sondern ein Arbeitsverhältnis vorgelegen hat. Hier bedarf es einer genaueren gesetzlichen Definition des Lern- in Abgrenzung zu einem Arbeitsverhältnis, damit Missbrauch vermieden werden kann. Folgende Punkte sollten bei einem gesetzlichen Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten berücksichtigt werden:
Aufgrund des zunehmenden Missbrauchs von Praktikanten als unterbezahlte Arbeitskräfte besteht ein rechtlicher Anpassungsbedarf im Arbeitsrecht und Berufsbildungsgesetz.
Generation Praktikum schlägt zurück - Teil 2Eine etwas andere Methode, gegen die Praktikantenausbeutung vorzugehen, hat sich ein tüchtiger Praktikant aus Villingen-Schwenningen überlegt. Er hat nicht etwa, wie Bettina Richter den Arbeitgeber auf Lohnnachzahlung verklagt, er wurde stattdessen zum Langfinger.So meldete SWR-online: [Er] (...) hat bei der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen amtliche Dokumente entwendet und im Internet zum Verkauf angeboten. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt. Der 16-jährige Schüler galt als ausgesprochen tüchtig. Kampf gegen Praktikantenausbeutung ist ja okay, aber nicht gleich den Arbeitgeber beklauen. Böser Junge!
Generation Praktikum schlägt zurück - Teil 1Bettina Richter (Gründerin des Vereins Faiwork e.V.) studierte BWL, machte ihr Diplom und wollte in die Arbeitswelt, eine feste Anstellung finden. Stattdessen absolvierte sie nach ihrem Diplom über ein Jahr lang mehrere Praktika – und das auch noch schlecht oder gar nicht entlohnt.Dann las Bettina Richter im Juli letzten Jahres „Marketing Assistentin/Sekretärin gesucht", in einem Stellenangebot der "Senioren Service Gesellschaft mbH", die Verwaltungsfirma der "Caritas Altenhilfe" und bekam nach zwei Vorstellungsgesprächen und einem Eignungstest den Zuschlag. Da war aber noch ein Haken: "Zuerst müssen Sie ein einmonatiges Praktikum absolvieren - ohne Bezahlung", hieß es bevor sie die bezahlte Festanstellung bekommen würde. Bettina Richter sagte zu – notgedrungen. Auf heute-online heißt es dann weiter: Schon am ersten Arbeitstag im September 2004 "war klar, dass ich völlig selbstständig arbeiten sollte": Die ehemalige Sekretärin war laut Bettina Richter nicht mehr anwesend, den Posten einer Marketing-Assistentin habe es bisher nicht gegeben. Zwar bekam sie nach einem Monat unbezahlter Arbeit tatsächlich eine Festanstellung, aber "ich fühlte mich ausgenutzt". Im März diesen Jahres reichte Bettina Richter nun Klage gegen ihren Ex-Arbeitgeber ein und fordert eine volle Lohnnachzahlung für den Praktikumsmonat. In der Klageschrift heißt es: "Es lag ein Arbeitsverhältnis und kein Praktikum vor, da nicht der Erwerb praktischer Kenntnis und Erfahrungen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistung im Vordergrund stand." Heute-online weiß noch mehr: In der Güteverhandlung am Donnerstag [hat sie sich] mit der "Caritas Altenhilfe" auf eine Nachzahlung der Hälfte des eingeforderten Monatseinkommens von 2000 Euro geeinigt. Bettina Richter wertet das als Erfolg gegen das Praktikumsunwesen, sagte sie gegenüber heute-online. Wenn doch nur mehr (Ex-) Praktikanten so handeln würden, oder sich erst gar nicht auf ein (unbezahltes) Praktikum nach dem Uni-Abschluss einlassen würden...
Löblich: "Praktikantengewerkschaft"Auf Grund von immer mehr arbeitslosen Akademikern, die sich von (unbezahltem) Praktikum zu Praktikum hangeln und vielen Unternehmen, die sich über dieseFairwork fordert:
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