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Österreich: Praktikantengesetz gefordert

Die österreichische Generation Praktikum darf auf ein Praktikantengesetz hoffen. In einem Entschließungsantrag fordern die österreichischen Grünen ein PraktikantInnenausbildungsgesetz. Das berichtet die Tagesezeitung "Der Standard".
Für Praktika sehen die Grünen in ihrem Antrag eine maximale Dauer von drei, in Ausnahmefällen von sechs Monaten vor. Ein Mindestlohn wird gefordert. Um sicherzustellen, dass im Praktikum die Ausbildung im Vordergrund steht, soll eine Betreuung durch eine verantwortliche Person im Unternehmen sowie eine öffentliche Dokumentation des Praktikumsverlaufes vorgeschrieben werden, so "Der Standard" weiter.

Der Entschließungsantrag könne im entsprechenden Ausschuß des Parlaments im Herbst behandelt werden. Die Befürchtung, dass durch einen Mindestlohn die Anzahl der ausgeschriebenen Praktika drastisch sinken, scheint nicht zu existieren.


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Justitia ist doch nicht blind...

Wir weisen als Verantwortliche von Generation Praktikum im Voraus darauf hin, dass wir KEINE gewerblichen Zwecke verfolgen oder Rechtsberatung anbieten und betreiben.
Wir verweisen auf den folgenden Passus des LAG Baden-Württemberg:
    In der Landesrechtsprechungsdatenbank stehen Ihnen die Entscheidungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg im Volltext zur Verfügung. Der kostenfreie Abruf der Entscheidungen zur eigenen Information - einschließlich der Nutzung zur individuellen Rechtsberatung, insbesondere durch Rechtsanwälte - ist zulässig. Nicht gestattet ist die Weiterverarbeitung zur darüber hinausgehenden gewerblichen Nutzung. Bitte beachten Sie dazu die besonderen Verwendungshinweise.

Wann ist ein Praktikum ein Praktikum?
Mit dieser Frage hat sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg auseinandergesetzt und am 8. 2. 08 ein letztinstanzliches Urteil gefällt, das die Sittenwidrigkeit in etlichen konkreten Praktikumssituationen spiegelt.

Der Fall sah folgendermaßen aus:
Zwei Parteien schließen einen Praktikumsvertrag für 6 Monate à EUR 375.- Vergütung, (Vollzeit à 35 Std.). Die Klägerin reicht 5 Monate nach Beendigung ihrer Tätigkeit Klage ein, denn sie sei dem Wesen nach als Arbeitnehmerin beschäftigt gewesen und erhält letztinstanzlich eine Vergütung von EUR 1522.- rückwirkend pro Monat zzgl. 5% Zinsen vom LAG zugesprochen.

Die Kernaussage liest sich wie folgt:
Steht der AUSBILDUNGSZWECK in einem so genannten Praktikantenverhältnis NICHT im Vordergrund, d.h. überwiegt der AUSBILDUNGSZWECK NICHT DEUTLICH die für den Betrieb ERBRACHTEN LEISTUNGEN UND ARBEITSERGEBNISSE, ist eine Vergütung von EUR 375.- SITTENWIDRIG.

Interessante Anmerkungen zu dem Urteil: Unerheblich für den Urteilsspruch waren Argumente der Beklagten wie zum Beispiel (Auszüge):

  • dass der Vertrag sich Praktikumsvertrag nannte

  • dass der Praktikantin eine Vollzeitstelle mit 2000 Euro/Monat nach erfolgreichem "Praktikum" in Aussicht gestellt wurde

  • dass die Praktikantin dieses Angebot ausgeschlagen hat

  • dass die Praktikantin "erst" 5 Monate nach dem Ende des Praktikums Klage erhoben hat (d. h. kein Fristversäumnis nach BGB)

  • dass es zwischenzeitlich "üblich" sei "solche Praktika" zur Chancen-Erhöhung am Arbeitsmarkt auch unentgeltlich zu "absolvieren"

  • dass die Praktikantin "angleitet" worden sei, im Sinne einer Anleitung (das ist an sich auch Merkmal jedes neuen Mitarbeiterverhältnisses).


Zur Brisanz des Falles:
Zwar handelte es sich hier um ein "Praktikum", das "nachgelagert" an einen Abschluss als Dipl. Ing. (FH) erfolgte, allerdings nimmt das Gericht in seiner Urteilsbegründung hierauf keinen expliziten Bezug. Das heißt es gibt keine Hinweise, weshalb für das Rating zeitlich anders verorteter Praktika nicht dieselben Qualitätskriterien wie im o. g. "Leitsatz" herangezogen werden sollten.


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Gesetzliche Klarstellungen: Symbolpolitik oder Überregulierung?

Ausgehend von den Ergebnissen der Studie "Was ist gute Arbeit - Anforderungen an den Berufseinstieg aus Sicht der jungen Generation" strebt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesetzliche Klarstellungen an, mit denen der Missbrauch von Praktikantenverhältnissen verhindert werden soll. Das verkündete Bundesarbeitsminister Olaf Scholz am Dienstag (18. März) in Berlin.

Die gesetzlichen Klarstellungen sollen den Lernzweck stärker als Mittelpunkt eines Praktikums definieren. Unternehmer und Praktikanten sollen künftig die Bestimmungen klar und eindeutig aus dem Gesetz erkennen können und auf - bereits existierende - einschlägige Vorschriften zum Beispiel im Berufsbildungsgesetz verwiesen werden. Damit soll klarer, verbindlicher und belastbarer festgelegt werden, dass im Zentrum eines Praktikums das Lernen, die Weiterqualifizierung und die Fortbildung stehen und nicht die Verrichtung, das "Abarbeiten" gewöhnlicher Tätigkeiten im Sinne eines reinen Arbeitnehmerersatzes. Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung sollen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben.
Zudem soll geprüft und darüber nachgedacht werden, unter welchen Voraussetzungen Praktikumsvereinbarungen und die Festlegung von Tätigkeiten sowie weiteren Einzelheiten der Schriftform bedürfen sollen.

Allerdings: "An der gesetzlichen Grundlage ändert sich nichts. Schon heute soll ein Praktikum ein 'Lernverhältnis' und die Vergütung 'angemessen' sein. Wir wissen, dass sich viele Unternehmen darum keinen Deut scheren," sagte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende am Dienstag (18. März) in Berlin.

Sie forderte den Arbeitsminister auf, Praktika generell auf drei Monate zu begrenzen. "Der Arbeitsminister hat es in der Hand, den Missbrauch von Praktika auszuschließen. Eine zeitliche Begrenzung per Gesetz ist das einfachste Instrument, um sicher zu stellen, dass das Praktikum tatsächlich ein Lernverhältnis ist. Je länger Praktika dauern, desto größer ist die Gefahr, dass sie reguläre Beschäftigung ersetzen sollen."

Solche Bestrebungen gab es bereits in der SPD-Fraktion: Die Partei-Vize Andrea Nahles plante eine Regelung, die Praktikanten ab dem dritten Beschäftigungsmonat in einem regulären Arbeitsverhältnis sieht. Darüber hinaus gab es Bestrebungen, einen schriftlichen Vertrag für Praktikanten zur Pflicht zu machen.

Das scheint nach den Äußerungen von Scholz nicht mehr zur Debatte zu stehen. Die vagen und unkonkreten Klarstellungen, die Olaf Scholz ankündigte, hält Gerhard F. Braun, Vizepräsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) bereits für Teufelszeug.

"Die Möglichkeiten der Jugendlichen, die sich in prekären Situationen befinden, werden kaum verbessert" erklärt hingegen René Rudolf, Bundesjugendsekretär des DGB gegenüber Spiegel Online. Er fordert deshalb die Dauer eines Praktikums zeitlich zu begrenzen.

Braun hingegen sähe bei einer solchen Regelung das Aus für Praktikumsstellen, schließlich sei die Anstellung von Praktikanten eine Investition in deren Beschäftigungsfähigkeit, die gerade für die Unternehmen im Einzelfall mit einem hohen zeitlichen Aufwand und damit auch Kosten verbunden sei.

Update (30.03.08): "Altarbeitsminister" Wolfgang Celement kolumniert die von Jett-Arbeitsminister Olaf Scholz in der "Welt am Sonntag". Er hält nicht viel von den "gesetzlichen Klarstellungen": "Es (...) spricht viel dafür, auf gesetzgeberische Kunstgriffe zu verzichten und sich den Ausbildungspakt zum Vorbild zu nehmen. Warum sollte es Politik und Wirtschaft nicht möglich sein, sich in der Praktikantenfrage ebenso zu verständigen, wie es beim Thema der dualen Berufsausbildung gelungen ist? (...) Ein (...) „Bildungs- und Qualifizierungspakt“ der Politik mit der Wirtschaft (...) sollte mit der Vorbereitung junger Leute auf das Arbeitsleben unter Einsatz von Praktikern aus den Unternehmen spätestens drei Jahre vor Verlassen der Schule beginnen. Und er sollte eine faire Vereinbarung über Praktika einbeziehen".

So ließe sich der Missbrauch eingrenzen, ist sich Clement sicher. Zugleich könne daraus ein richtiges politisches Lehrstück werden überlegt er weiter: Es könne jungen Leuten vor Augen führen, dass all das, was aus freien Stücken zustande kommt, besser ist als das, was nach Gesetzesvorschrift befolgt werden muss.


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